Situation in Russland

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Finanzielle Entschädigung im Falle einer staatlichen Benutzungsanordnung ausgesetzt; die Hürden für eine solche Anordnung bleiben aber hoch.

Durch die Verordnung Nr. 299 der russischen Regierung vom 6. März 2022 wurden die Bedingungen für eine finanzielle Entschädigung eines Patentinhabers, der mit einem sogenannten unfreundlichen Staat (gemäß einer Liste, die derzeit über 40 Staaten umfasst, darunter die USA und alle EU-Mitgliedstaaten) verbunden ist, infolge einer staatlichen Anordnung zur Verwertung gemäß Art. 1360 des russischen Zivilgesetzbuches, d.h. zur Nutzung einer Erfindung, eines Gebrauchsmusters oder Designs im Interesse der nationalen Sicherheit ohne Zustimmung des Patentinhabers, des Inhabers eines Patents, eines Gebrauchsmusters oder Designs, von 0,5 Prozent auf 0 Prozent der tatsächlich erzielten Einnahmen aus dieser Nutzung gesenkt wurde:

"In Bezug auf Patentinhaber, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die unfreundliche Handlungen in Bezug auf russische juristische und natürliche Personen begehen (einschließlich, wenn diese Patentinhaber die Staatsangehörigkeit dieser Staaten haben, der Ort ihrer Registrierung, der Ort ihrer vorrangigen Geschäftstätigkeit oder der Ort ihres vorrangigen Gewinns aus der Tätigkeit diese Staaten sind), beträgt die Höhe der Entschädigung 0 Prozent der tatsächlichen Einnahmen aus der Herstellung und dem Verkauf von Waren, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen, für deren Herstellung, Ausführung und Erbringung die betreffende Erfindung, das Gebrauchsmusters oder Designs benutzt wurde, der Person, die das Recht zur Benutzung der Erfindung, des Gebrauchsmusters oder Designs ohne Zustimmung des Patentinhabers ausgeübt hat".

Diese Maßnahme bezieht sich daher nur auf eine Entscheidung der russischen Regierung über die Verwendung eines Patents, Gebrauchsmusters oder Designs im Falle einer extremen Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verteidigung und Sicherheit des Staates oder dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger analog zur staatlichen Benutzungsanordnung nach §13 deutsches Patentgesetz.