Gebrauchsmusterschutz für Chemieerfindungen "Das Patent und sein kleines Geschwisterchen"

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A. Seifert, J. Wortmann

Chemie in unserer Zeit

(https://doi.org/10.1002/ciuz.201800873)

Gefragt, wie man im Bereich der Chemie eine Erfindung vor Nachahmung schützt, werden die meisten Forscher wohl antworten: ein Patent anmelden. In Deutschland, wie in den meisten anderen Ländern, ist inzwischen für Chemieerfindungen ein umfassender Patentschutz möglich, sowohl für neue chemische Verbindungen und Formulierungen, als auch für Verfahren zur Herstellung solcher Verbindungen oder Erzeugnisse sowie für deren Verwendung zu diversen Zwecken. Was vielen Forschern im Bereich der Chemie/Pharmazie jedoch nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass in Deutschland sowie in etlichen europäischen und außereuropäischen Ländern für bestimmte Erfindungen im chemischen Bereich neben dem Patent eine weitere Möglichkeit zur Erlangung eines Monopols auf Zeit zur Verfügung steht: das Gebrauchsmuster. Dieser Artikel möchte das „kleine Geschwisterchen des Patents“ näher vorstellen, auf die Übereinstimmungen mit dem und die Unterschiede zum Patent eingehen und erläutern, wann eine Gebrauchsmusteranmeldung prinzipiell möglich und wann diese sinnvoll ist.