Der Tierschutz im Patentrecht

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A. Seifert, J. Wortmann

IPRB 2016, 277 - 281

Gegenstand dieses Artikels ist eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit das Patentrecht Möglichkeiten bietet, Erfindungen, die eine an Tieren vorgenommene und als unethisch empfundene Handlung umfassen, die Monopolisierung zu versagen und ob die entsprechenden Ausschlussgründe im Patentgesetz noch zeitgemäß sind. Ausgangspunkt der Diskussion sind zwei Entscheidungen des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster aus dem Jahr 2016 zur Praxis, männliche Küken mangels Verwertungsalternativen nach dem Schlüpfen zu töten, die unter dem Begriff „Kükenschreddern“ Einzug in die Medien gefunden hat. Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass das Patentrecht als solches nicht wertneutral sein kann, da es in die allgemeine Rechtsordnung eingebunden ist und aus dieser seine Legitimation bezieht. Dazu gehören auch allgemein anerkannte ethische Werte, wie der Tierschutz. Es muss daher den Patentbehörden und Gerichtsinstanzen weiterhin möglich sein, in eindeutigen Fällen im Hinblick auf den Tierschutz unethisch anzusehenden Anmeldungsgegenständen das Monopol zu versagen.