Wurde eine Publikation vor Einreichung einer Patent-/Gebrauchsmusteranmeldung veröffentlicht, so kann es sinnvoll sein, die Anmeldung dennoch möglichst rasch einzureichen, da etliche wichtige Industrieländer eine Neuheitsschonfrist gewähren. Ob man für die Auslandsanmeldungen den PCT-Weg wählt oder national einreicht ist eher eine finanzielle/strategische Entscheidung. Der PCT-Weg hat den entscheidenden Vorteil, dass man zunächst einreichen kann, ohne sich direkt auf die Neuheitsschonfrist berufen zu müssen.